Herr Polster, Initiator des Runden Tisches hatte zu dieser Konferenz neben den Vertretern der Berufs- und Personengruppen führende Politiker des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesländer und Mitglieder des Bundestages eingeladen.
Dr. Schmachtenberg (BM A/S) erläuterte den Teilnehmer*innen den nun vorliegenden Entwurf des Eckpunktepapiers zur Errichtung eines Fonds des Bundes und der Länder zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung. Hintergrund des Eckpunktepapieres waren die unzähligen Briefe aller am Runden Tisch vertretenden Gruppen an Bund und Länder mit den Forderungen das offene Problem der Rentenüberleitung zu klären. Die bisherige Nichtanerkennung von Lebensleistung sollte mit einem Lösungsmodell nachgebessert werden. Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD verständigten sich darauf, in dieser Legislaturperiode einen Ausgleich durch eine Fondslösung für “Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess” zu schaffen, was im Koalitionsvertrag 2018 aufgegriffen wurde. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeitete seit dem an dieser Thematik.
Die Ausführungen zum Entwurf des Eckpunktepapiers führten bei allen Mitgliedern des Runden Tisches zu einer großen Enttäuschung. In der anschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass der vorgestellte Entwurf nicht zufriedenstellend ist. Dafür haben die Gruppen nicht über 20 Jahre gekämpft. Die vorgesehene Fondslösung mit den Erfüllungskriterien wird nicht zur Befriedung beitragen.
Über die Höhe der Einmalzahlung und die Höhe der Einkommensgrenze wird im Entwurf keine Aussage getroffen. Es soll zunächst ermittelt werden, wie viel Personen antragsberechtigt sind und wie viel Geld im Fonds eingeht. Dazu sind weitere Verhandlungen mit den Ländern notwendig. Der Bund hat zugesichert, dass er die Hälfte des Finanzaufkommes übernehmen wird. Das bedeutet, dass die Länder es in der Hand haben, wie sie seine Bürger zufrieden stellen wollen.
Die Gruppen wurden aufgefordert, bis zum 30. April 2021 zu dem Entwurf ihre Stellungnahme abzugeben. Der nun vorliegende Entwurf sieht vor, dass sich die Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung tatsächlich nur auf Personen beschränkt, die mit Renten in der Nähe der Grundsicherung auskommen müssen. Hinzu kommen weitere Ausschlusskriterien, die für den Vorstand unseres Vereins Anlass waren, sofort eine Pressemitteilung herauszugeben.
Der Vorstand des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen will den Entwurf nicht grundsätzlich ablehnen, aber er wird an Bund und Länder appellieren, die Kriterien noch einmal zu überarbeiten.