Wesentlich ist, dass der Ausschuss für die in der DDR geschiedenen Frauen an Deutschland folgende Forderungen stellt:
- Die Regierung muss mehr Geld in den Fonds legen;
- die Regierung soll die restriktiven Kriterien abschaffen und
- gemäß der Menschenrechtsprinzipien der Gleichbehandlung und Unteilbarkeit der Menschenrechte allen betroffenen Frauen eine Entschädigung zukommen lassen;
- die Regierung muss jede betroffene Frau über den Fonds, die Antragstellung etc. informieren, also die Informationen an alle Zielgruppen besser verteilen.
Einen detaillierten Bericht finden Sie hier: