Die Mitgliederversammlung des Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V. fand im Oktober 2023 statt. Unter anderem wurden dabei die Abmeldung des Vereins beschlossen.
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier:
Die Mitgliederversammlung des Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V. fand im Oktober 2023 statt. Unter anderem wurden dabei die Abmeldung des Vereins beschlossen.
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Untenstehend finden Sie einen Ausschnitt aus der Einordnung des 9. deutschen Staatenberichtsverfahrens und der Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses 2023.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier: Abschließende Bemerkungen zum neunten periodischen Staatenbericht Deutschlands
Sie können die Petition hier unterzeichnen: Rentengerechtigkeit für die Berufs- und Personengruppen aus der DDR
Wesentlich ist, dass der Ausschuss für die in der DDR geschiedenen Frauen an Deutschland folgende Forderungen stellt:
Einen detaillierten Bericht finden Sie hier:
Der “Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V.” hat anlässlich der 85. CEDAW-Sitzung in Genf einen Alternativbericht zur aktuellen Situation im Kampf um die Anerkennung der Lebensleistung erarbeitet, der als Gegendarstellung zum 9. deutschen Staatenbericht der Bundesregierung gilt. Der Alternativbericht zeigt die Nichterfüllung von vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beseitigung des Rentenunrechtes, was auch für die weiteren Berufsgruppen des Runden Tisch zutrifft.
Der folgende Artikel über den Härtefallfonds erschien am 03. Februar in der Ostthüringer Zeitung. Den Originalartikel finden Sie hier.
Sehr geehrte Vereinsmitglieder, sehr geehrte Geschiedene,
wir verstehen, dass es viele Fragen zum Härtefallfonds gibt. Mit der telefonischen Beantwortung Ihrer Fragen stoßen wir mittlerweile an unsere Grenzen.
Wir bitten Sie deshalb, alle Ihre Fragen zum Härtefallfonds schriftlich über den Kontaktlink auf unserer Internetseite zu stellen und ebenso um eine wenig Geduld. Jede Frage wird beantwortet.
Sie können sich aber ebenso direkt an die Gleichstellungsbeauftragte Ihres Wohnortes wenden. Auch sie ist umfassend informiert und kann Auskunft erteilen.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen im Voraus!
Der Vorstand
Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für Jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geschaffen.
Die Kontaktdaten für die Antragstellung finden Sie in den beigefügten Info-Texten, den Antrag können Sie hier herunterladen: Link