Härtefallfonds wurde am 11. November vom Bund beschlossen

  • Der Bund stellt dafür 500 Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung
  • Bis Juni 2023 können Bundesländer mit Geldbeiträgen die Fondssumme erhöhen
  • Zum Zweck der Verwaltung des Fonds wird 2023 eine Stiftung gegründet
  • Es wird eine einmalige Zahlung geben
  • 2023 werden die Anträge gesammelt; 2024 sollen Auszahlungen erfolgen
  • Die Höhe der Auszahlungen hängt davon ab, ob und wie viele der Bundesländer in den Fonds einzahlen

Alle Frauen des Vereins werden schriftlich informiert, sobald dem Vorstand konkretere Informationen bzw. die Rahmenbedingungen für eine Antragstellung vorliegen. 

Vereinsmeldung zum Arbeitsplenum der CEDAW-Allianz Deutschland am 2. Dezember 2022

Der Verein wurde durch Ute Ziegler (Vorstand), Marianne Albrecht (vom Vorstand mit der Vertretung in der CEDAW Allianz Deutschland betraut) und unserer Beraterin Marion Böker (Beratung für Menschenrechte und Genderfragen) in der Onlinesitzung vertreten.

Frau Böker hatte im Vorfeld den bisher im fertigen Alternativbericht verabschiedeten Textteil zu unserer Sache auf der Grundlage des am 11.11. 2022 von der Bundesregierung mit der Haushaltsentscheidung verabschiedeten Härtefallfonds aktualisiert, mit uns und der Arbeitsgruppe des Kapitels Erwerbsarbeit abgestimmt und zur Entscheidung im Plenum vorgelegt. Die neue Textversion wurde einstimmig verabschiedet. Diese Textanpassung enthält weiterhin alle unsere Kritikpunkte an der Unterfinanzierung und den Ausschlusskriterien, die zwischen dem 8. und 26. Mai 2023 in der 85. Sitzung vom UN-CEDAW-Überprüfungsausschuss in Genf in der Sitzung zum deutschen 9. Staatenbericht bewertet werden müssen. Einige andere Arbeitsgruppen werden nun ihre Textpassagen bis zum Jahresende noch nach neuen Politikentscheidungen hin nötige Aktualisierung hin überprüfen und anpassen.

Der Gesamtbericht wird im Frühjahr eingereicht. Er hat ein ansehnliches Layout des Covers, welches das Arbeitsplenum einstimmig annahm und begrüßte. Es stimmt mit dem Layout und Design der neuen Webpage der CEDAW-Allianz Deutschland überein. Hier ist auch unter anderen die Präsenz unseres Vereins als Mitglied sichtbar. Die Allianz nahm zwei neue Mitgliedsverbände auf: Doctors for Choice Germany e.V., die sich für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRHR) einsetzen, etwa für sichere Abtreibung, und den Sozialverband Deutschland e.V.

300.000 EUR für drei Jahre Arbeit der CEDAW-Allianz Deutschland wurden vom BMFSFJ bewilligt. Nun können Kosten für die Koordinierungsarbeit mit 2 Stellen für 3 Jahre sowie Sachkosten (Webpage, Öffentlichkeitsarbeit, u.v.m.) bezahlt werden. Das Plenum beschloss, die Mitgliedsverbände für die Zeit von drei Jahren von der Finanzierung dafür durch Mitgliedsbeiträge freizustellen. Dies bedeutet für viele eine große Entlastung besonders wegen der Covid-19-Effekte und der gegenwärtigen Inflation. Eine gemeinsame Erklärung dazu wird noch ausgearbeitet. In der nächsten Sitzung wird die Teilnahme an der CEDAW-Sitzung in Genf beraten.

DIVORCE IS NOT A CRIME #2

Scheidung ist kein Verbrechen #2

Nachdem am 12. Juni 2022 der erste Teil der Reihe DIVORCE IS NOT A CRIME (Scheidung ist kein Verbrechen) vom Radiosender radio reboot ausgestrahlt wurde, folgte am 9. Oktober 2022 die zweite Folge. Die zweite Aufnahme können Sie sich hier anhören: DIVORCE IS NOT A CRIME #2

Seit 30 Jahren kämpfen die in der DDR geschiedenen Frauen für Rentengerechtigkeit. Ihnen wurde ein Drittel ihrer Renten gestrichen, weil die befristeten Sondermaßnahmen, die ihre faktische Ungleichheit als Frauen, die auch in der DDR überwiegend allein die unbezahlte Pflegearbeit zu Hause als Frau, Ehefrau und Mutter ausrichten musste, welche die DDR zur Sicherung der Rentengleichheit gewährt hatte, nicht nach der Einheit der beiden Staaten anerkannt bekamen. Diese Möglichkeiten, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren oder sogar für einige Jahre ganz zu Hause zu bleiben, und bei der Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung nicht das zuvor erworbenen Rentenniveau zu verlieren, waren während der Einheit, als die sehr unterschiedlichen Ost- und Westrenten in dem einen aktuellen System zusammengeführt worden waren, nicht akzeptiert und nicht übertragen worden. Schließlich wurde damals Care Work im westlichen Rentensystemen nicht auf die Rente angerechnet und die Ostrente für Frauen und Männer wurde nach den westlichen Regeln angepasst.

Zunächst in Städtegruppen, dann seit 1999 in einem eingetragenen bundesweiten Verein der in der DDR geschiedenen Frauen hatten sie seit 1989 alle Rechtsebenen mit ihrer Sache befasst und keinen Weg des politischen Protests, der Interessenvertretung bzw. Lobbyings und der Kampagnen ausgelassen. 2017 forderte der UN-Ausschuss des völkerrechtlich verbindlichen UN-Menschenrechtsabkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) die Bundesregierung dringlich auf, eine finanzielle Entschädigungsregelung für diese Frauen umzusetzen. 2018 begann die erste Bundesregierung ein solches Modell zu entwerfen, reduzierte es aber auf einen “Härtefallfonds”, in dem auch viele andere Zielgruppen eine Einmalzahlung erhalten sollten. Bis heute sind im Haushalt 2022/23 nur 50 % (1 Mrd. Euro) für den Fonds von der Bundesebene eingeplant worden. Die Bundesländer haben sich bis heute nicht entschlossen, ihren Anteil von 50% beizusteuern.

Es bleibt also wieder nur eine geringe Chance, eine sehr geringe Zahlung zu erhalten, die weit unter dem liegt, was der UN-CEDAW-Ausschuss von Deutschland erwartet, um die Rentendiskriminierung dieser Frauen zu kompensieren und wenigstens etwas Gerechtigkeit wiederherzustellen. Die Frauen kämpfen immer noch und hoffen, dass sie nicht auf der Strecke bleiben und ihnen die Gerechtigkeit nicht vorenthalten wird. Es ist aber offensichtlich, dass die menschenrechtliche Forderung der UN nicht ihre rechtsverbindliche Wirkung entfaltet. Auch wenn Deutschland und seine Regierung sich in diesem Fall von einst 800.000, jetzt vielleicht 100.000 Frauen für die Menschenrechte einsetzen wollen, sind die verantwortlichen Landespolitiker nicht gerade erpicht darauf, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Es bedarf einiger Anstöße und Solidarität.

Johanna Weinhold, Journalistin des MDR und Autorin des Buches “Die betrogene Generation, Berlin 2020” führt in den Fall und die Hintergründe ein, den sie als Medienschaffende über viele Jahre verfolgt hat. Gregor Gysi, Bundestagsabgeordneter (Die Linke) reflektiert aus der Perspektive der Opposition, die stets Gerechtigkeit für diese Frauen und andere Gruppen bei Rentenkürzungen unter der Einheit eingefordert hatte. Es gibt Interviews mit drei der betroffenen Frauen, die sich seit langem für ihre Sache einsetzen, Hanna Kirchner, Helga Töpke und Margit Wolf. Die Künstlerin Nika Dubrowsky, die sich mit dem Fall der Frauen beschäftigt, sieht ihn im weiteren Kontext der Ignoranz gegenüber dem Wert von unbezahlter oder unterbezahlter Care-Arbeit und anderer Diskriminierungen von Frauen, die sich scheiden lassen und damit dem Patriarchat die Loyalität verweigern. Die Feministische Bibliothek MONALiesA in Leipzig erklärt, warum das Archiv des Frauenverbandes aus 33 Jahren eine so reiche Quelle für die Geschichte (von Frauen) und die zukünftige Generation von Lesenden und Forscher*innen ist.

Weitere Hintergrundinformationen sowie den ersten Teil der Sendung, finden Sie hier: DIVORCE IS NOT A CRIME #1

Mitglieder des Vereins sitzen zur Versammlung an Tischen

Mitgliederversammlung am 08. September 2022

Am 8. September fand die Mitgliederversammlung des Verein der in der DDR geschiedenen Frauen statt.

Es waren 23 ordentliche Mitglieder und als Gäste Frau Böker, Beraterin unseres Vereins, sowie Frau Weidner und Frau Trull von der feministischen Bibliothek MONALiesA eV. – Leipzig anwesend.

Die Beschlussfähigkeit der Versammlung war gewährleistet. Die Leitung der Versammlung, die Protokollführerin und die Tagesordnung wurden einstimmig bestätigt.

Die Darlegungen zum Stand der Archivierung der Vereinsunterlagen durch die beiden Mitarbeiterinnen der Bibliothek MONALiesA e.V. wurden durch bildliche Darstellung über einen Beamer verdeutlicht. Wegen der Menge der bereits vorliegenden Vereinsunterlagen wird die Archivierung noch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Bei der weiteren Zusendung von Vereinsunterlagen sollte schon eine Auswahl nach Wichtigkeit erfolgen. Es wurde darauf verwiesen, dass datenschutzrechtliche Belange eingehalten werden. Mit viel Beifall wurde den beiden Frauen für die ausführlichen Darlegungen gedankt.

In Vorbereitung der Wahl von Sonngard Ryschka als Unterstützerin im Vorstand ging allen ordentlichen Mitgliedern mit der Einladung ein kurzer Lebenslauf zu. Die Wahl in den Vorstand wurde einstimmig bestätigt.

Frau Böker informierte über das schon mehrfach verschobene Graffiti – Kunstprojekt von Nika Dubrovsky. Verdeutlicht wurde das geplante Projekt mit Hilfe eines Beamers. Da der Termin zur Ausführung sehr kurzfristig anberaumt werden könnte, kam von N. Dubrovsky die Anfrage, ob diese Aktion auch ohne die Anwesenheit der Vereinsfrauen durchgeführt werden könnte. Das wurde einstimmig von den Anwesenden bestätigt.

Frau Böker informiert über eine weitere Auflage des Podcast von REBOOT FM im September. Hierfür sollen auch Politiker und Politikerinnen gefunden und befragt werden. Über den mit der Einladung übergebenen Rechenschaftsbericht des Vorstandes gab eine positive Resonanz. Viele Anfragen gab es zum Thema Härtefallfonds/Gerechtigkeitsfonds und weshalb es diesbezüglich noch immer keine Lösung durch die Politiker gibt, da ja augenscheinlich genügend Geld für die unterschiedlichsten Aktionen der Regierung zur Verfügung steht. Es herrscht bei den Frauen mehrheitlich eine Mutlosigkeit vor. Trotz allem sprachen sich alle Frauen für eine weitere Vereinstätigkeit aus.

Frau Lasch und Frau Wenzel wurde ein kleines Dankeschön – Präsent für ihre langjährige Arbeit im Vorstand überreicht.

Insgesamt erhielt der Vorstand viel Zuspruch für die geleistete Arbeit. Auch konnte festgestellt werden, dass durch Ausführungen unsere Vereinsmitglieder noch immer unermüdlich um die Anerkennung ihrer Rentenansprüche gekämpft wird, wofür wir ihnen weiterhin beste Gesundheit wünschen und ganz herzlich danken möchten.

Der Vorstand

Statement zur Pressekonferenz am 29. Juni

Statement des Vorstand des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen anlässlich der Pressekonferenz am Mittwoch, den 29. Juni 2022, von 11.00 – 13.00 Uhr, NABU-Bundesgeschäftsstelle, Charitéstraße 3, 10117 Berlin

Die Stagnation um das Entschädigungsmodell für das bestehende Rentenunrecht
gegen uns muss endlich aufgehoben werden. Der Verein fordert die sechzehn
Bundesländer auf, ihren hälftigen finanziellen Anteil zu den vom Bund bereit gestellten
Mitteln endlich für uns und die anderen Gruppen zuzusagen.

Seit 2021 liegt ein Eckpunktepapier vor, nach dem sich Bund und Länder 2 Milliarden EUR hälftig für einen “Härtefallfonds” als Entschädigungsmodell teilen sollen.
Der Bund hat für 2023 im Haushalt 1 Milliarde EUR für dieses Vorhaben der Ampelkoalition vorgesehen. Der Bund fordert die Zusage der Länderbeteiligung bis zum Herbst ein. Anderenfalls wird es nicht einmal den Härtefallfonds geben, so wurde uns signalisiert.

Wir appellieren dringendst an die Länder, dem Folge zu leisten:
Tragen Sie nun durch die in Ihren Händen liegende Zuzahlung zum Zustandekommen des Härtefallfonds für einmalige Entschädigungen dazu bei, dass eine Befriedung des Unrechts stattfinden kann.
Demokratie und Rechtsstaat dürfen das Unrecht gegen uns nicht unkorrigiert stehen lassen. Es kann nicht Schule machen, dass ein Staat Unrecht aus finanziellen und (geschlechter-)ideologischen Gründen an einer Gruppe von Menschen ausübt und auch eine menschenrechtliche Aufforderung zur Wiedergutmachung ignoriert. Sie stehen den Betroffenen wie den nachkommenden Generationen dafür in der Pflicht.

Im Einigungsvertrag 1990 und Rentenüberleitungsgesetz 1991 schrieb der Staat seitens
Bund und Ländern gemeinsam das Unrecht fest, gegen das wir seit über 30 Jahren vorgegangen sind, während wir nicht unsere verdienten, uns rechtlich zugesagten Renten erhielten. Unsere Lebensleistung von 42 Erwerbsarbeitsjahren zu 40 Wochenstunden inklusive der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen darf uns nicht aberkannt bleiben.

Nie konnte abgestritten werden, dass uns Unrecht angetan wurde. Erst nachdem wir 2011 unter dem Menschenrechtsabkommen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) unseren Fall auf eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts prüfen ließen forderte der UN-CEDAW-Ausschuss die Bundesregierung dringlich auf, die aberkannten Renten nach- und aufzuzahlen, sowie ein Entschädigungsmodell zu finden.

Presseeinladung

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vorstand des Vereins der in der DDR geschiedene Frauen lädt Sie ein

zur Pressekonferenz

am Mittwoch, den 29. Juni, von 11.00 – 13.00 Uhr,

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V., Bundesgeschäftsstelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin-Mitte – ” kleiner Raum”, Erdgeschoß

Bitte melden Sie sich an und folgen der Beschilderung

zum Stand des Entschädigungsmodells für das seit 32 Jahren bestehende und praktizierte Rentenunrecht gegen uns und andere Gruppen

Seit 2021 liegt ein Eckpunktepapier vor, nach dem sich Bund und Länder 2 Milliarden EUR hälftig für einen “Härtefallfonds” teilen. Der Bund hat für 2023 im Haushalt 1 Milliarde EUR für dieses Vorhaben der Ampelkoalition vorgesehen. Die Länder sind nun gefragt, ihre Beteiligung zu beschließen.

Der Verein hat Änderungen an den 98 Prozent der Betroffenen ausschließenden Zugangskriterien  gefordert. Unser Ziel ist es, die Lebensleistung der Letzten von uns endlich durch einen Gerechtigkeitsfonds anzuerkennen.

***

Im Einigungsvertrag 1990 und 1991 im Rentenüberleitungsgesetz schrieb der Staat Unrecht fest, gegen das wir seitdem auf allen Ebenen politisch wie juristisch vorgegangen sind.

Unsere Lebensleistung von meist 42 Erwerbsarbeitsjahren zu 40 Wochenstunden, dazu Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, obwohl wir einst Rentenansprüche dafür erworben hatten, darf uns nicht aberkannt bleiben. Eine Entschädigung ist das Mindeste.

Die Politik hat nie abgestritten, dass man uns Unrecht angetan hat, aber erst nachdem wir 2011 zur UN nach Genf gezogen sind, eine Lösung in Aussicht gestellt. Wir ließen unter dem Menschenrechtsabkommen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) unseren Fall auf eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts prüfen. 2017 im Dialog um die Umsetzung der Frauenrechte Deutschlands forderte dann der UN-CEDAW-Ausschuss die Bundesregierung dringlich auf, die aberkannten Renten nach- und aufzuzahlen, sowie ein Entschädigungsmodell zu finden.

Das diskriminierende Geschlechterregime auf dem Arbeitsmarkt mit der Folge einer 57-prozentigen, durch COVID anwachsenden, Gender-Renten-Lücke von Frauen machen uns im Kampf um eine gerechte Rente zu Verbündeten für die kommenden Generationen

Marion Böker. i.A. als Beraterin des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen e.V.

DIVORCE IS NOT A CRIME #1

Am 12. Juni 2022 wurde ein Interview mit Mitgliedern des Verein der in der DDR geschiedenen Frauen und radio reboot von dem Radiosender ausgestrahlt. Die Aufnahme können Sie sich hier weiterhin anhören: DIVORCE IS NOT A CRIME #1 (Scheidung ist kein Verbrechen).

Weitere Informationen zur aufgenommenen Sendung:

Seit 30 Jahren kämpfen die in der DDR geschiedenen Frauen darum, einen immensen Teil ihres Rentenanspruchs (1/3) wiederzuerlangen, der ihnen nach der Einheit durch das Rentenüberleitungsgesetz ohne Ausgleich vorenthalten wurde. Dies war eine politische Entscheidung, einfach, da die DDR eine Garantie dafür gegeben hatte, dass die Rente stabil gehalten wird, wenn die wöchentliche Arbeitszeit reduziert oder für einige Jahre ganz reduziert wird, um Kinder, Familien und Angehörige mit zu Hause zu pflegen, eine Maßnahme gegen Diskriminierung, um die sonst eintretende Benachteiligung vor allem von Frauen zu vermeiden und Pflegearbeit aufzuwerten. In Westdeutschland wurde bis 1990/1992 die Pflegearbeit in der Rente überhaupt nicht
anerkannt. Eine Rente, sobald man die Arbeitszeit reduziert, sinkt nach der geltenden Formel überproportional.

Die Frauen, etwa 700.000, heute sind viele verstorben, organisierten sich ab 1999
in einem Verein, legten alle bestehenden Rechtsmittel ein und betrieben jede nur mögliche politische Lobbyarbeit. 2011 reichten sie durch boeker-consult eine Beschwerde vor dem UN-Menschenrechtsabkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Art 11 und 16 CEDAW) ein und durchliefen das Prüfverfahren. 2017 forderte der UN-CEDAW-Ausschuss die deutsche Regierung dringend zur Rückzahlung, Nachzahlung und Entschädigung für die Frauen auf. Kurz darauf konnte die Beraterin die sozialdemokratische Fraktion im Parlament überzeugen, ein politische, parlamentarisches Verfahren einzuleiten, um eine Lösung gemäß der UN-Verpflichtung zu finden. Weitere 5 Jahre sind vergangen und die halbe Lösung steckt in Verhandlungen fest. Man weiß nicht, ob sie beschlossen werden wird. Der Kampf geht weiter. Bald, im August, werden die Frauen mit einer Künstlerin zusammenarbeiten, um noch einmal Unterstützung zu gewinnen und die Menschen auf ihr Problem als globales Problem aufmerksam zu machen.

Die Politik und alle anderen müssen aus diesem Kampf für die Menschenrechte und eine bessere Verlässlichkeit des Regierens eine Lehre ziehen. Wenn die Politik diese Ungerechtigkeit nicht korrigiert, kann der Staat jedem jederzeit die Rente wegnehmen.

Warum wurde das diesen Frauen angetan? Viele denken, weil die in der DDR gleichberechtigt arbeitende und gleich bezahlte Frau das Gegenmodell für die westdeutschen, überwiegend männlichen Politiker im Parlament war. Also bestrafte man(n) diese Frauen. Darüber hinaus hatten sie die Absicht, die Ausbeutung von Frauen in der häuslichen oder öffentlichen unbezahlten oder unterbezahlten Care -Arbeit festzuschreiben. Wohl wissend, dass dies zu Armut von Frauen im Rentenalter führt.

Das Patriarchat lebt weltweit von der Ausbeutung von Frauen in unbezahlter oder unterbezahlter Sorgearbeit. Das muss geändert werden. Frauenarbeit und Care-Arbeit muss nach den Menschenrechten und dem Wissen, das wir durch COVID gewonnen haben, in allen Gesellschaften existenzsichern und gleichberechtigt bezahlt und wertgeschätzt werden. Die Ausbeutung muss beendet werden. Armut als Folge von lebenslanger Arbeit ist keine Option.

Mitgliederversammlung

Am 8. September 2022 findet die Mitgliederversammlung des Verein der in der DDR geschiedenen Frauen statt. Beginn der Veranstaltung ist 11.00 Uhr im Sozialkulturellen Zentrum “Die Villa” (Adresse: 04109 Leipzig, Lessingstraße 7).

Alle ordentlichen Mitglieder erhalten die Einladung mit der Tagesordnung rechtzeitig.

Rentenforum Ost am 06. Mai 2022 in Leipzig

Am 06. Mai 2022 fand in Leipzig ein Rentenforum OST statt, das vom „Runden Tisch“ initiiert wurde.

Folgende Gäste waren anwesend:
Herr Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär des BMAS
Frau Dr. Paula Piechotta, MdB
Herr Wollenschläger, Leiter der Projektgruppe Härtefallfonds
Herr Rüdiger Erben, MdL Sachsen-Anhalt
Leider haben Frau Daniela Kolbe (stellv. Vors. des DGB Bezirkes Sachsen), Frau Rasha Nasr (MdB), Herr Ingo Schäfer {DGB-Bund) und Frau Petra Köpping (Staatsministerin Sachsen) kurzfristig abgesagt.

Alle anwesenden Berufs -und Personengruppen erneuerten ihre Forderung nach einem
Gerechtigkeitsfonds. Es wurde eindringlich die Forderung zur Würdigung der Lebensleistung aller Betroffenen von den Vertretern des RT unterstrichen. Ebenfalls wurde zum wiederholten Mal darauf hingewiesen, dass der vom Bund favorisierte Härtefallfonds nur weitere Ungerechtigkeiten schafft, da er sich auf der Basis der Grundsicherung bewegt und die meisten Betroffenen ausschließen würde.
Herr Wollenschläger – Leiter der Projektgruppe Härtefallfonds, informierte sehr ausführlich über die Arbeitsweise dieser Projektgruppe auf der Grundlage des Eckpunktepapiers. Ziel des BMAS ist es in diesem Jahr den Härtefallfonds umzusetzen, damit das Geld entsprechend Haushaltstitel, nicht verfällt. Dr. Schmachtenberg vertiefte die Informationen. Bund und Länder müssen sich eindeutig positionieren, damit 1 Milliarde Euro zur Auszahlung kommen. Die Bundesländer wurden im März eingeladen, um über ein Finanzierungsangebot zu sprechen, sich zu einigen.
Leider liegen derzeit noch keine Informationen über Finanzierungsbeteiligung der Länder vor.
Unser Verein und der RT werden dem Härtefallfonds als Ergebnis unseres jahrelangen Kampfes zustimmen müssen, da es ansonsten gar keine Zahlungen geben wird. Danach werden wir unsere Aufgabe neu formulieren müssen.

Der Vorstand

Arbeitsplenum 2022 DEDAW-Allianz Deutschland am 6. Mai 2022

Einführend wurde das bewilligte Förderprojekt CEDAW mit den einzelnen Projektelementen vorgestellt. Es dient der internen Kommunikation der CEDAW-Mitglieder sowie der Durchführung von Workshops in allen Bundesländern mit den Gleichstellungsbeauftragten. Ein weiterer wesentlicher Teil des Arbeitsplenums bestand in der abschließenden inhaltlichen Abstimmung und der erfolgreichen Annahme des Alternativberichtes durch die Teilnehmerinnen mit Bezug auf den neunten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Der Alternativbericht wird in der bestätigten Form mit den Forderungen der Mitglieder der CEDAW-Allianz Deutschland zur Unterbindung von Diskriminierungen von Frauen dem Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf nach erfolgter Übersetzung in die englische Sprache zugeleitet.