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CEDAW: Einordnung des 9. deutschen Staatenberichtsverfahrens und der Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschuss 2023

Untenstehend finden Sie einen Ausschnitt aus der Einordnung des 9. deutschen Staatenberichtsverfahrens und der Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses 2023.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier: Abschließende Bemerkungen zum neunten periodischen Staatenbericht Deutschlands

Alternativbericht anlässlich der 85. CEDAW-Sitzung

Der “Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V.” hat anlässlich der 85. CEDAW-Sitzung in Genf einen Alternativbericht zur aktuellen Situation im Kampf um die Anerkennung der Lebensleistung erarbeitet, der als Gegendarstellung zum 9. deutschen Staatenbericht der Bundesregierung gilt. Der Alternativbericht zeigt die Nichterfüllung von vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beseitigung des Rentenunrechtes, was auch für die weiteren Berufsgruppen des Runden Tisch zutrifft. 

Vereinsmeldung zum Arbeitsplenum der CEDAW-Allianz Deutschland am 2. Dezember 2022

Der Verein wurde durch Ute Ziegler (Vorstand), Marianne Albrecht (vom Vorstand mit der Vertretung in der CEDAW Allianz Deutschland betraut) und unserer Beraterin Marion Böker (Beratung für Menschenrechte und Genderfragen) in der Onlinesitzung vertreten.

Frau Böker hatte im Vorfeld den bisher im fertigen Alternativbericht verabschiedeten Textteil zu unserer Sache auf der Grundlage des am 11.11. 2022 von der Bundesregierung mit der Haushaltsentscheidung verabschiedeten Härtefallfonds aktualisiert, mit uns und der Arbeitsgruppe des Kapitels Erwerbsarbeit abgestimmt und zur Entscheidung im Plenum vorgelegt. Die neue Textversion wurde einstimmig verabschiedet. Diese Textanpassung enthält weiterhin alle unsere Kritikpunkte an der Unterfinanzierung und den Ausschlusskriterien, die zwischen dem 8. und 26. Mai 2023 in der 85. Sitzung vom UN-CEDAW-Überprüfungsausschuss in Genf in der Sitzung zum deutschen 9. Staatenbericht bewertet werden müssen. Einige andere Arbeitsgruppen werden nun ihre Textpassagen bis zum Jahresende noch nach neuen Politikentscheidungen hin nötige Aktualisierung hin überprüfen und anpassen.

Der Gesamtbericht wird im Frühjahr eingereicht. Er hat ein ansehnliches Layout des Covers, welches das Arbeitsplenum einstimmig annahm und begrüßte. Es stimmt mit dem Layout und Design der neuen Webpage der CEDAW-Allianz Deutschland überein. Hier ist auch unter anderen die Präsenz unseres Vereins als Mitglied sichtbar. Die Allianz nahm zwei neue Mitgliedsverbände auf: Doctors for Choice Germany e.V., die sich für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRHR) einsetzen, etwa für sichere Abtreibung, und den Sozialverband Deutschland e.V.

300.000 EUR für drei Jahre Arbeit der CEDAW-Allianz Deutschland wurden vom BMFSFJ bewilligt. Nun können Kosten für die Koordinierungsarbeit mit 2 Stellen für 3 Jahre sowie Sachkosten (Webpage, Öffentlichkeitsarbeit, u.v.m.) bezahlt werden. Das Plenum beschloss, die Mitgliedsverbände für die Zeit von drei Jahren von der Finanzierung dafür durch Mitgliedsbeiträge freizustellen. Dies bedeutet für viele eine große Entlastung besonders wegen der Covid-19-Effekte und der gegenwärtigen Inflation. Eine gemeinsame Erklärung dazu wird noch ausgearbeitet. In der nächsten Sitzung wird die Teilnahme an der CEDAW-Sitzung in Genf beraten.

DIVORCE IS NOT A CRIME #2

Scheidung ist kein Verbrechen #2

Nachdem am 12. Juni 2022 der erste Teil der Reihe DIVORCE IS NOT A CRIME (Scheidung ist kein Verbrechen) vom Radiosender radio reboot ausgestrahlt wurde, folgte am 9. Oktober 2022 die zweite Folge. Die zweite Aufnahme können Sie sich hier anhören: DIVORCE IS NOT A CRIME #2

Seit 30 Jahren kämpfen die in der DDR geschiedenen Frauen für Rentengerechtigkeit. Ihnen wurde ein Drittel ihrer Renten gestrichen, weil die befristeten Sondermaßnahmen, die ihre faktische Ungleichheit als Frauen, die auch in der DDR überwiegend allein die unbezahlte Pflegearbeit zu Hause als Frau, Ehefrau und Mutter ausrichten musste, welche die DDR zur Sicherung der Rentengleichheit gewährt hatte, nicht nach der Einheit der beiden Staaten anerkannt bekamen. Diese Möglichkeiten, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren oder sogar für einige Jahre ganz zu Hause zu bleiben, und bei der Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung nicht das zuvor erworbenen Rentenniveau zu verlieren, waren während der Einheit, als die sehr unterschiedlichen Ost- und Westrenten in dem einen aktuellen System zusammengeführt worden waren, nicht akzeptiert und nicht übertragen worden. Schließlich wurde damals Care Work im westlichen Rentensystemen nicht auf die Rente angerechnet und die Ostrente für Frauen und Männer wurde nach den westlichen Regeln angepasst.

Zunächst in Städtegruppen, dann seit 1999 in einem eingetragenen bundesweiten Verein der in der DDR geschiedenen Frauen hatten sie seit 1989 alle Rechtsebenen mit ihrer Sache befasst und keinen Weg des politischen Protests, der Interessenvertretung bzw. Lobbyings und der Kampagnen ausgelassen. 2017 forderte der UN-Ausschuss des völkerrechtlich verbindlichen UN-Menschenrechtsabkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) die Bundesregierung dringlich auf, eine finanzielle Entschädigungsregelung für diese Frauen umzusetzen. 2018 begann die erste Bundesregierung ein solches Modell zu entwerfen, reduzierte es aber auf einen “Härtefallfonds”, in dem auch viele andere Zielgruppen eine Einmalzahlung erhalten sollten. Bis heute sind im Haushalt 2022/23 nur 50 % (1 Mrd. Euro) für den Fonds von der Bundesebene eingeplant worden. Die Bundesländer haben sich bis heute nicht entschlossen, ihren Anteil von 50% beizusteuern.

Es bleibt also wieder nur eine geringe Chance, eine sehr geringe Zahlung zu erhalten, die weit unter dem liegt, was der UN-CEDAW-Ausschuss von Deutschland erwartet, um die Rentendiskriminierung dieser Frauen zu kompensieren und wenigstens etwas Gerechtigkeit wiederherzustellen. Die Frauen kämpfen immer noch und hoffen, dass sie nicht auf der Strecke bleiben und ihnen die Gerechtigkeit nicht vorenthalten wird. Es ist aber offensichtlich, dass die menschenrechtliche Forderung der UN nicht ihre rechtsverbindliche Wirkung entfaltet. Auch wenn Deutschland und seine Regierung sich in diesem Fall von einst 800.000, jetzt vielleicht 100.000 Frauen für die Menschenrechte einsetzen wollen, sind die verantwortlichen Landespolitiker nicht gerade erpicht darauf, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Es bedarf einiger Anstöße und Solidarität.

Johanna Weinhold, Journalistin des MDR und Autorin des Buches “Die betrogene Generation, Berlin 2020” führt in den Fall und die Hintergründe ein, den sie als Medienschaffende über viele Jahre verfolgt hat. Gregor Gysi, Bundestagsabgeordneter (Die Linke) reflektiert aus der Perspektive der Opposition, die stets Gerechtigkeit für diese Frauen und andere Gruppen bei Rentenkürzungen unter der Einheit eingefordert hatte. Es gibt Interviews mit drei der betroffenen Frauen, die sich seit langem für ihre Sache einsetzen, Hanna Kirchner, Helga Töpke und Margit Wolf. Die Künstlerin Nika Dubrowsky, die sich mit dem Fall der Frauen beschäftigt, sieht ihn im weiteren Kontext der Ignoranz gegenüber dem Wert von unbezahlter oder unterbezahlter Care-Arbeit und anderer Diskriminierungen von Frauen, die sich scheiden lassen und damit dem Patriarchat die Loyalität verweigern. Die Feministische Bibliothek MONALiesA in Leipzig erklärt, warum das Archiv des Frauenverbandes aus 33 Jahren eine so reiche Quelle für die Geschichte (von Frauen) und die zukünftige Generation von Lesenden und Forscher*innen ist.

Weitere Hintergrundinformationen sowie den ersten Teil der Sendung, finden Sie hier: DIVORCE IS NOT A CRIME #1

Statement zur Pressekonferenz am 29. Juni

Statement des Vorstand des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen anlässlich der Pressekonferenz am Mittwoch, den 29. Juni 2022, von 11.00 – 13.00 Uhr, NABU-Bundesgeschäftsstelle, Charitéstraße 3, 10117 Berlin

Die Stagnation um das Entschädigungsmodell für das bestehende Rentenunrecht
gegen uns muss endlich aufgehoben werden. Der Verein fordert die sechzehn
Bundesländer auf, ihren hälftigen finanziellen Anteil zu den vom Bund bereit gestellten
Mitteln endlich für uns und die anderen Gruppen zuzusagen.

Seit 2021 liegt ein Eckpunktepapier vor, nach dem sich Bund und Länder 2 Milliarden EUR hälftig für einen “Härtefallfonds” als Entschädigungsmodell teilen sollen.
Der Bund hat für 2023 im Haushalt 1 Milliarde EUR für dieses Vorhaben der Ampelkoalition vorgesehen. Der Bund fordert die Zusage der Länderbeteiligung bis zum Herbst ein. Anderenfalls wird es nicht einmal den Härtefallfonds geben, so wurde uns signalisiert.

Wir appellieren dringendst an die Länder, dem Folge zu leisten:
Tragen Sie nun durch die in Ihren Händen liegende Zuzahlung zum Zustandekommen des Härtefallfonds für einmalige Entschädigungen dazu bei, dass eine Befriedung des Unrechts stattfinden kann.
Demokratie und Rechtsstaat dürfen das Unrecht gegen uns nicht unkorrigiert stehen lassen. Es kann nicht Schule machen, dass ein Staat Unrecht aus finanziellen und (geschlechter-)ideologischen Gründen an einer Gruppe von Menschen ausübt und auch eine menschenrechtliche Aufforderung zur Wiedergutmachung ignoriert. Sie stehen den Betroffenen wie den nachkommenden Generationen dafür in der Pflicht.

Im Einigungsvertrag 1990 und Rentenüberleitungsgesetz 1991 schrieb der Staat seitens
Bund und Ländern gemeinsam das Unrecht fest, gegen das wir seit über 30 Jahren vorgegangen sind, während wir nicht unsere verdienten, uns rechtlich zugesagten Renten erhielten. Unsere Lebensleistung von 42 Erwerbsarbeitsjahren zu 40 Wochenstunden inklusive der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen darf uns nicht aberkannt bleiben.

Nie konnte abgestritten werden, dass uns Unrecht angetan wurde. Erst nachdem wir 2011 unter dem Menschenrechtsabkommen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) unseren Fall auf eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts prüfen ließen forderte der UN-CEDAW-Ausschuss die Bundesregierung dringlich auf, die aberkannten Renten nach- und aufzuzahlen, sowie ein Entschädigungsmodell zu finden.

DIVORCE IS NOT A CRIME #1

Am 12. Juni 2022 wurde ein Interview mit Mitgliedern des Verein der in der DDR geschiedenen Frauen und radio reboot von dem Radiosender ausgestrahlt. Die Aufnahme können Sie sich hier weiterhin anhören: DIVORCE IS NOT A CRIME #1 (Scheidung ist kein Verbrechen).

Weitere Informationen zur aufgenommenen Sendung:

Seit 30 Jahren kämpfen die in der DDR geschiedenen Frauen darum, einen immensen Teil ihres Rentenanspruchs (1/3) wiederzuerlangen, der ihnen nach der Einheit durch das Rentenüberleitungsgesetz ohne Ausgleich vorenthalten wurde. Dies war eine politische Entscheidung, einfach, da die DDR eine Garantie dafür gegeben hatte, dass die Rente stabil gehalten wird, wenn die wöchentliche Arbeitszeit reduziert oder für einige Jahre ganz reduziert wird, um Kinder, Familien und Angehörige mit zu Hause zu pflegen, eine Maßnahme gegen Diskriminierung, um die sonst eintretende Benachteiligung vor allem von Frauen zu vermeiden und Pflegearbeit aufzuwerten. In Westdeutschland wurde bis 1990/1992 die Pflegearbeit in der Rente überhaupt nicht
anerkannt. Eine Rente, sobald man die Arbeitszeit reduziert, sinkt nach der geltenden Formel überproportional.

Die Frauen, etwa 700.000, heute sind viele verstorben, organisierten sich ab 1999
in einem Verein, legten alle bestehenden Rechtsmittel ein und betrieben jede nur mögliche politische Lobbyarbeit. 2011 reichten sie durch boeker-consult eine Beschwerde vor dem UN-Menschenrechtsabkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Art 11 und 16 CEDAW) ein und durchliefen das Prüfverfahren. 2017 forderte der UN-CEDAW-Ausschuss die deutsche Regierung dringend zur Rückzahlung, Nachzahlung und Entschädigung für die Frauen auf. Kurz darauf konnte die Beraterin die sozialdemokratische Fraktion im Parlament überzeugen, ein politische, parlamentarisches Verfahren einzuleiten, um eine Lösung gemäß der UN-Verpflichtung zu finden. Weitere 5 Jahre sind vergangen und die halbe Lösung steckt in Verhandlungen fest. Man weiß nicht, ob sie beschlossen werden wird. Der Kampf geht weiter. Bald, im August, werden die Frauen mit einer Künstlerin zusammenarbeiten, um noch einmal Unterstützung zu gewinnen und die Menschen auf ihr Problem als globales Problem aufmerksam zu machen.

Die Politik und alle anderen müssen aus diesem Kampf für die Menschenrechte und eine bessere Verlässlichkeit des Regierens eine Lehre ziehen. Wenn die Politik diese Ungerechtigkeit nicht korrigiert, kann der Staat jedem jederzeit die Rente wegnehmen.

Warum wurde das diesen Frauen angetan? Viele denken, weil die in der DDR gleichberechtigt arbeitende und gleich bezahlte Frau das Gegenmodell für die westdeutschen, überwiegend männlichen Politiker im Parlament war. Also bestrafte man(n) diese Frauen. Darüber hinaus hatten sie die Absicht, die Ausbeutung von Frauen in der häuslichen oder öffentlichen unbezahlten oder unterbezahlten Care -Arbeit festzuschreiben. Wohl wissend, dass dies zu Armut von Frauen im Rentenalter führt.

Das Patriarchat lebt weltweit von der Ausbeutung von Frauen in unbezahlter oder unterbezahlter Sorgearbeit. Das muss geändert werden. Frauenarbeit und Care-Arbeit muss nach den Menschenrechten und dem Wissen, das wir durch COVID gewonnen haben, in allen Gesellschaften existenzsichern und gleichberechtigt bezahlt und wertgeschätzt werden. Die Ausbeutung muss beendet werden. Armut als Folge von lebenslanger Arbeit ist keine Option.