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Zusammenfassung der Ergebnisse der 85. Sitzung von UN CEDAW 4.5.-12.5. in Genf

Wesentlich ist, dass der Ausschuss für die in der DDR geschiedenen Frauen an Deutschland folgende Forderungen stellt:

  • Die Regierung muss mehr Geld in den Fonds legen;
  • die Regierung soll die restriktiven Kriterien abschaffen und
  • gemäß der Menschenrechtsprinzipien der Gleichbehandlung und Unteilbarkeit der Menschenrechte allen betroffenen Frauen eine Entschädigung zukommen lassen;
  • die Regierung muss jede betroffene Frau über den Fonds, die Antragstellung etc. informieren, also die Informationen an alle Zielgruppen besser verteilen.

Einen detaillierten Bericht finden Sie hier:

Einrichtung des Härtefallfonds

Sehr geehrte Vereinsmitglieder, sehr geehrte Geschiedene,
wir verstehen, dass es viele Fragen zum Härtefallfonds gibt. Mit der telefonischen Beantwortung Ihrer Fragen stoßen wir mittlerweile an unsere Grenzen.
Wir bitten Sie deshalb, alle Ihre Fragen zum Härtefallfonds schriftlich über den Kontaktlink auf unserer Internetseite zu stellen und ebenso um eine wenig Geduld. Jede Frage wird beantwortet.
Sie können sich aber ebenso direkt an die Gleichstellungsbeauftragte Ihres Wohnortes wenden. Auch sie ist umfassend informiert und kann Auskunft erteilen.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen im Voraus!
Der Vorstand


Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für Jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geschaffen.

Die Kontaktdaten für die Antragstellung finden Sie in den beigefügten Info-Texten, den Antrag können Sie hier herunterladen: Link

Härtefallfonds wurde am 11. November vom Bund beschlossen

  • Der Bund stellt dafür 500 Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung
  • Bis Juni 2023 können Bundesländer mit Geldbeiträgen die Fondssumme erhöhen
  • Zum Zweck der Verwaltung des Fonds wird 2023 eine Stiftung gegründet
  • Es wird eine einmalige Zahlung geben
  • 2023 werden die Anträge gesammelt; 2024 sollen Auszahlungen erfolgen
  • Die Höhe der Auszahlungen hängt davon ab, ob und wie viele der Bundesländer in den Fonds einzahlen

Alle Frauen des Vereins werden schriftlich informiert, sobald dem Vorstand konkretere Informationen bzw. die Rahmenbedingungen für eine Antragstellung vorliegen. 

DIVORCE IS NOT A CRIME #2

Scheidung ist kein Verbrechen #2

Nachdem am 12. Juni 2022 der erste Teil der Reihe DIVORCE IS NOT A CRIME (Scheidung ist kein Verbrechen) vom Radiosender radio reboot ausgestrahlt wurde, folgte am 9. Oktober 2022 die zweite Folge. Die zweite Aufnahme können Sie sich hier anhören: DIVORCE IS NOT A CRIME #2

Seit 30 Jahren kämpfen die in der DDR geschiedenen Frauen für Rentengerechtigkeit. Ihnen wurde ein Drittel ihrer Renten gestrichen, weil die befristeten Sondermaßnahmen, die ihre faktische Ungleichheit als Frauen, die auch in der DDR überwiegend allein die unbezahlte Pflegearbeit zu Hause als Frau, Ehefrau und Mutter ausrichten musste, welche die DDR zur Sicherung der Rentengleichheit gewährt hatte, nicht nach der Einheit der beiden Staaten anerkannt bekamen. Diese Möglichkeiten, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren oder sogar für einige Jahre ganz zu Hause zu bleiben, und bei der Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung nicht das zuvor erworbenen Rentenniveau zu verlieren, waren während der Einheit, als die sehr unterschiedlichen Ost- und Westrenten in dem einen aktuellen System zusammengeführt worden waren, nicht akzeptiert und nicht übertragen worden. Schließlich wurde damals Care Work im westlichen Rentensystemen nicht auf die Rente angerechnet und die Ostrente für Frauen und Männer wurde nach den westlichen Regeln angepasst.

Zunächst in Städtegruppen, dann seit 1999 in einem eingetragenen bundesweiten Verein der in der DDR geschiedenen Frauen hatten sie seit 1989 alle Rechtsebenen mit ihrer Sache befasst und keinen Weg des politischen Protests, der Interessenvertretung bzw. Lobbyings und der Kampagnen ausgelassen. 2017 forderte der UN-Ausschuss des völkerrechtlich verbindlichen UN-Menschenrechtsabkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) die Bundesregierung dringlich auf, eine finanzielle Entschädigungsregelung für diese Frauen umzusetzen. 2018 begann die erste Bundesregierung ein solches Modell zu entwerfen, reduzierte es aber auf einen “Härtefallfonds”, in dem auch viele andere Zielgruppen eine Einmalzahlung erhalten sollten. Bis heute sind im Haushalt 2022/23 nur 50 % (1 Mrd. Euro) für den Fonds von der Bundesebene eingeplant worden. Die Bundesländer haben sich bis heute nicht entschlossen, ihren Anteil von 50% beizusteuern.

Es bleibt also wieder nur eine geringe Chance, eine sehr geringe Zahlung zu erhalten, die weit unter dem liegt, was der UN-CEDAW-Ausschuss von Deutschland erwartet, um die Rentendiskriminierung dieser Frauen zu kompensieren und wenigstens etwas Gerechtigkeit wiederherzustellen. Die Frauen kämpfen immer noch und hoffen, dass sie nicht auf der Strecke bleiben und ihnen die Gerechtigkeit nicht vorenthalten wird. Es ist aber offensichtlich, dass die menschenrechtliche Forderung der UN nicht ihre rechtsverbindliche Wirkung entfaltet. Auch wenn Deutschland und seine Regierung sich in diesem Fall von einst 800.000, jetzt vielleicht 100.000 Frauen für die Menschenrechte einsetzen wollen, sind die verantwortlichen Landespolitiker nicht gerade erpicht darauf, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Es bedarf einiger Anstöße und Solidarität.

Johanna Weinhold, Journalistin des MDR und Autorin des Buches “Die betrogene Generation, Berlin 2020” führt in den Fall und die Hintergründe ein, den sie als Medienschaffende über viele Jahre verfolgt hat. Gregor Gysi, Bundestagsabgeordneter (Die Linke) reflektiert aus der Perspektive der Opposition, die stets Gerechtigkeit für diese Frauen und andere Gruppen bei Rentenkürzungen unter der Einheit eingefordert hatte. Es gibt Interviews mit drei der betroffenen Frauen, die sich seit langem für ihre Sache einsetzen, Hanna Kirchner, Helga Töpke und Margit Wolf. Die Künstlerin Nika Dubrowsky, die sich mit dem Fall der Frauen beschäftigt, sieht ihn im weiteren Kontext der Ignoranz gegenüber dem Wert von unbezahlter oder unterbezahlter Care-Arbeit und anderer Diskriminierungen von Frauen, die sich scheiden lassen und damit dem Patriarchat die Loyalität verweigern. Die Feministische Bibliothek MONALiesA in Leipzig erklärt, warum das Archiv des Frauenverbandes aus 33 Jahren eine so reiche Quelle für die Geschichte (von Frauen) und die zukünftige Generation von Lesenden und Forscher*innen ist.

Weitere Hintergrundinformationen sowie den ersten Teil der Sendung, finden Sie hier: DIVORCE IS NOT A CRIME #1

Mitglieder des Vereins sitzen zur Versammlung an Tischen

Mitgliederversammlung am 08. September 2022

Am 8. September fand die Mitgliederversammlung des Verein der in der DDR geschiedenen Frauen statt.

Es waren 23 ordentliche Mitglieder und als Gäste Frau Böker, Beraterin unseres Vereins, sowie Frau Weidner und Frau Trull von der feministischen Bibliothek MONALiesA eV. – Leipzig anwesend.

Die Beschlussfähigkeit der Versammlung war gewährleistet. Die Leitung der Versammlung, die Protokollführerin und die Tagesordnung wurden einstimmig bestätigt.

Die Darlegungen zum Stand der Archivierung der Vereinsunterlagen durch die beiden Mitarbeiterinnen der Bibliothek MONALiesA e.V. wurden durch bildliche Darstellung über einen Beamer verdeutlicht. Wegen der Menge der bereits vorliegenden Vereinsunterlagen wird die Archivierung noch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Bei der weiteren Zusendung von Vereinsunterlagen sollte schon eine Auswahl nach Wichtigkeit erfolgen. Es wurde darauf verwiesen, dass datenschutzrechtliche Belange eingehalten werden. Mit viel Beifall wurde den beiden Frauen für die ausführlichen Darlegungen gedankt.

In Vorbereitung der Wahl von Sonngard Ryschka als Unterstützerin im Vorstand ging allen ordentlichen Mitgliedern mit der Einladung ein kurzer Lebenslauf zu. Die Wahl in den Vorstand wurde einstimmig bestätigt.

Frau Böker informierte über das schon mehrfach verschobene Graffiti – Kunstprojekt von Nika Dubrovsky. Verdeutlicht wurde das geplante Projekt mit Hilfe eines Beamers. Da der Termin zur Ausführung sehr kurzfristig anberaumt werden könnte, kam von N. Dubrovsky die Anfrage, ob diese Aktion auch ohne die Anwesenheit der Vereinsfrauen durchgeführt werden könnte. Das wurde einstimmig von den Anwesenden bestätigt.

Frau Böker informiert über eine weitere Auflage des Podcast von REBOOT FM im September. Hierfür sollen auch Politiker und Politikerinnen gefunden und befragt werden. Über den mit der Einladung übergebenen Rechenschaftsbericht des Vorstandes gab eine positive Resonanz. Viele Anfragen gab es zum Thema Härtefallfonds/Gerechtigkeitsfonds und weshalb es diesbezüglich noch immer keine Lösung durch die Politiker gibt, da ja augenscheinlich genügend Geld für die unterschiedlichsten Aktionen der Regierung zur Verfügung steht. Es herrscht bei den Frauen mehrheitlich eine Mutlosigkeit vor. Trotz allem sprachen sich alle Frauen für eine weitere Vereinstätigkeit aus.

Frau Lasch und Frau Wenzel wurde ein kleines Dankeschön – Präsent für ihre langjährige Arbeit im Vorstand überreicht.

Insgesamt erhielt der Vorstand viel Zuspruch für die geleistete Arbeit. Auch konnte festgestellt werden, dass durch Ausführungen unsere Vereinsmitglieder noch immer unermüdlich um die Anerkennung ihrer Rentenansprüche gekämpft wird, wofür wir ihnen weiterhin beste Gesundheit wünschen und ganz herzlich danken möchten.

Der Vorstand