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Unser Verein beim 2. Sommerfest des Landesfrauenrat Sachsen e. V.

15. Juli 2021

Am 9. Juli feierte der Landesfrauenrat  Sachsen e.V. – der Dachverband der sächsischen Frauenvereine und Gleichstellungsinitiativen – sein 30-jähriges Jubiläum. Dieser Einladung sind wir gern gefolgt. Uns vertrat das Dresdener Vereinsmitglied Frau Christina Eberlein. Das Sommerfest stand unter der Thematik “Frauen und Medien”. Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende Susanne Köhler und einem Grußwort der Staatssekretärin Gesine Märtens, folgte eine Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen der im Bundestag vertretenen Parteien  zu Fragen der Gleichstellung. Danach sprachen Stefanie Unsisz und Bettina Friedrich vom MDR Sachsen zur Genderdebatte im MDR & Rolle der Frau in den Medien.

Für uns ist die Zusammenarbeit mit dem Dachverband wichtig, da so andere Frauenvereine von unserem Anliegen erfahren und wir gemeinsam mehr Schlagkraft im Kampf um Gerechtigkeit  haben.

Ein Danke von uns an den Landesfrauenrat Sachsen e.V. für die Einladung.

 Sommerfest des Landesfrauenrates Sachsen im Garten “sowieso” Dresden

Mitgliederversammlung / Wahl des neuen Vorstandes  –  Stimmabgabe bis 21. Juni 2021

Gemäß der Vereinssatzung vom 15.06.2015 ist jährlich eine Mitgliederversammlung vom Vorstand einzuberufen und alle zwei Jahre ist ein neuer Vorstand zu wählen. Teilnahme- und stimmberechtigt sind  die Ordentlichen Mitglieder des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen.

Da dieses Jahr auf Grund der Corona-Bestimmungen keine Präsenz-Wahlversammlung möglich ist, wird die Sonderreglung des Gesetzes vom 27.März 2020 (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie) angewendet; was bedeutet, dass erstmals in der Vereinsgeschichte eine Briefwahl beschlossen wurde.

Mit Schreiben vom 21.Mai 2021 wurden allen Ordentlichen Mitgliedern die Unterlagen für die Briefwahl zugestellt. Die Stimmzettel müssen bis spätestens am Wahltag, dem 21. Juni im Postfach 21 11 50 in 04207 Leipzig vorliegen.

Die Auszählung der Stimmen erfolgt am 22. Juni.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat für den 3. Mai 2021, 13:30 -15:00 Uhr eine Öffentliche Anhörung beschlossen.

Auf der Tagesordnung stehen vier Fraktionsanträge, darunter auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE zu 30 Jahre DDR-Rentenüberleitung – Ansprüche anerkennen, BT-Drucksache 19/28432.

Über www.bundestag.de sind öffentliche Anhörungen in der Regel live zu verfolgen. Die Videomitschnitte bleiben dauerhaft über die Mediathek des Bundestages abrufbar.

Video-Konferenz des Runden Tisches am 1. April 2021 – Diskussion zum Eckpunktepapier für den Härtefallfonds

Herr Polster, Initiator des Runden Tisches hatte zu dieser Konferenz neben den Vertretern der Berufs- und Personengruppen führende  Politiker des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesländer und Mitglieder des Bundestages eingeladen.

Dr. Schmachtenberg (BM A/S) erläuterte den Teilnehmer*innen den nun vorliegenden Entwurf des Eckpunktepapiers zur Errichtung eines Fonds des Bundes und der Länder zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung. Hintergrund des Eckpunktepapieres waren die unzähligen Briefe aller am Runden Tisch vertretenden Gruppen an Bund und Länder mit den Forderungen das offene Problem der Rentenüberleitung zu klären. Die bisherige Nichtanerkennung von Lebensleistung sollte mit einem Lösungsmodell nachgebessert werden. Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD verständigten sich darauf, in dieser Legislaturperiode einen Ausgleich durch eine Fondslösung für “Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess” zu schaffen, was im Koalitionsvertrag 2018 aufgegriffen wurde. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeitete seit dem an dieser Thematik.

Die Ausführungen zum Entwurf des Eckpunktepapiers führten bei allen Mitgliedern des Runden Tisches zu einer großen Enttäuschung. In der anschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass der vorgestellte Entwurf nicht zufriedenstellend ist. Dafür haben die Gruppen nicht über 20 Jahre gekämpft. Die vorgesehene Fondslösung mit den Erfüllungskriterien wird nicht zur Befriedung beitragen.

Über die Höhe der Einmalzahlung und die Höhe der Einkommensgrenze wird im Entwurf keine Aussage getroffen. Es soll zunächst ermittelt werden, wie viel Personen antragsberechtigt sind und wie viel Geld im Fonds eingeht. Dazu sind weitere Verhandlungen mit den Ländern notwendig. Der Bund hat zugesichert, dass er die Hälfte des Finanzaufkommes übernehmen wird. Das bedeutet, dass die Länder es in der Hand haben, wie sie seine Bürger zufrieden stellen wollen.

Die Gruppen wurden aufgefordert, bis zum 30. April 2021 zu dem Entwurf ihre Stellungnahme abzugeben. Der nun vorliegende Entwurf sieht vor, dass sich die Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung tatsächlich nur auf Personen beschränkt, die mit Renten in der Nähe der Grundsicherung auskommen müssen. Hinzu kommen weitere Ausschlusskriterien, die für den Vorstand unseres Vereins Anlass waren, sofort eine Pressemitteilung herauszugeben.

Der Vorstand des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen will den Entwurf nicht grundsätzlich ablehnen, aber er wird an Bund und Länder appellieren, die Kriterien noch einmal zu überarbeiten. 

mdr-Umschau sendete am 6.04.2021 um 20:15 Uhr einen Bericht über den Härtefall Ostrente

In diesem Beitrag wurden neben den im Runden Tisch vereinigten benachteiligten Berufsgruppen auch die in der DDR geschiedenen Frauen angesprochen. Gezeigt wurde die Ungerechtigkeit am Beispiel von zwei Gemeindeschwestern aus Thüringen, welchen erhebliche erarbeitete Teile ihrer Rente gestrichen wurden und die als geschiedene DDR-Frauen weitere Nachteile tragen müssen.

Außerdem wurde ein Ausschnitt der Diskussion vom Runden Tisch, der am 1.April 2021 unter der Leitung von Herrn Polster mit Vertretern der benachteiligten Gruppen und Politikern tagte, gesendet. Im Mittelpunkt stand ein Diskussionspapier zum Härtefallfonds mit welchem die betroffenen Gruppensprecher gar  nicht zufrieden waren. Für unseren Verein sprach Frau Monika Knappe.

Vorstandstätigkeit unter Corona-Bedingungen

16. Februar 2021

Der Rundbrief 2020 wurde Ende des Jahres an alle Vereinsmitglieder verschickt, die ihren Beitrag termingerecht nach Satzung bezahlt haben. Der ungewöhnliche späte Zeitpunkt für den Rundbrief sind der Einarbeitung des aktuellen Informationen vom Bundesministerium Arbeit/Sozial zum Arbeitsstand zur Umsetzung des Lösungsvorschlages der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und des Cyberangriffes auf den Büroservice geschuldet.

Eine weitere wichtige Aufgabe war die Gewinnung von neuen Kandidaten für die Vorstandsarbeit. Es wurden fünf geeignete Frauen für die neue Wahlperiode 2021 bis 2023 gefunden. Alle Ordentlichen Mitglieder haben eine Kurzbiografie mit Bild von den Kandidatinnen erhalten.

Am 4. Februar 2021 fand eine erweiterte Vorstandstelefonkonferenz mit den Sonderbeauftragten und Frau Böker statt. Frau Böker informierte die Teilnehmer über den Bearbeitungsstand der Bundesregierung zur Einmalzahlung. Die beteiligten Bundesministerien haben ihre Stellungnahme vorgelegt. Die Gespräche zur Finanzierung zwischen den Bundesministerien und den Landtagen der Bundesländer laufen noch. Im März 2021 erwarten wir voraussichtlich weitere Informationen.

Der wichtigste Diskussionspunkt war die Vorbereitung der Mitglieder-/Wahlversammlung in 2021. Es ist gegenwärtig noch ungeklärt, ob diese als Präsenzversammlung oder als Briefwahl durchgeführt  .

Der Kampf unserer Frauen um Gerechtigkeit soll für die kommenden Generationen nachvollziehbar und lebendig sein, was mit einer geeigneten Archivierung erfolgen realisiert werden kann. Dafür sind entsprechende Schritte eingeleitet worden.

Nach  Pausierung tagt der Runde Tisch wieder

4. Februar 2021

Am Nachmittag des 4. Februar 2021 fand eine Telefonkonferenz mit der benachteiligten Gruppen, die im Runden Tisch vereinigt sind, statt. Für unseren Verein nahmen die Vorstandsmitglieder H. Hoch und M. Albrecht teil.

Im Mittelpunkt standen strategische Schritte zur Durchsetzung der Forderungen, insbesondere zu den abgesprochenen Einmalzahlungen.