Gemäß der Vereinssatzung vom 15.06.2015 ist jährlich eine Mitgliederversammlung vom Vorstand einzuberufen und alle zwei Jahre ist ein neuer Vorstand zu wählen. Teilnahme- und stimmberechtigt sind die Ordentlichen Mitglieder des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen.
Da dieses Jahr auf Grund der Corona-Bestimmungen keine Präsenz-Wahlversammlung möglich ist, wird die Sonderreglung des Gesetzes vom 27.März 2020 (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie) angewendet; was bedeutet, dass erstmals in der Vereinsgeschichte eine Briefwahl beschlossen wurde.
Mit Schreiben vom 21.Mai 2021 wurden allen Ordentlichen Mitgliedern die Unterlagen für die Briefwahl zugestellt. Die Stimmzettel müssen bis spätestens am Wahltag, dem 21. Juni im Postfach 21 11 50 in 04207 Leipzig vorliegen.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt am 22. Juni.