Einrichtung des Härtefallfonds
Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für Jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geschaffen.
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Wer sind wir?
Wir sind Frauen, die nach DDR-Recht geschieden wurden, und deren Rentenansprüche durch die Wiedervereinigung grundlegend geändert wurden.
Nach einer Übergangszeit mit einem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) beseitigte der Gesetzgeber mit Anwendung des Sozialgesetzbuches VI (Westrentenrecht) ab dem 01. Januar 1997 den Eigentums-, Bestands- und Vertrauensschutz für Alterssicherungsansprüche der Frauen aus der DDR. Diese frauenspezifische Diskriminierung führte zur drastischen Reduzierung der Versichertenrente. Nachdem viele engagierte Frauen vergeblich im Alleingang versucht hatten auf die Ungerechtigkeit, die unsere Rentenberechnung betrifft, aufmerksam zu machen, haben wir uns 1999 im Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V. zusammengeschlossen.
Worin besteht die Ungerechtigkeit?
Nach geltendem Recht der BRD finden für uns weder die besonderen Regelungen für Frauen in der DDR noch Regelungen der Bundesrepublik Deutschland für Geschiedene Berücksichtigung (kein Versorgungsausgleich, keine Geschiedenen- und Witwenrente). Bei den Vorteilen, die Frauen beim Erwerb von Rentenanwartschaften in der DDR hatten, waren sie nicht auf einen Versorgungsausgleich angewiesen. In dem Rentenrecht der BRD war und ist das anders. Den geschiedenen Personen steht ein angemessener finanzieller Ausgleich zu. Im Einigungsvertrag wurde die Rente der in der DDR geschiedenen Frauen “vergessen”. Sie wurden und werden wesentlich schlechter gestellt als Frauen in den alten Bundesländern, da sie z.B. von dem Teilhaben an den Rentenanwartschaften des früheren Ehemannes vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurden.
Was wollen wir?
Ziel des Vereins ist es, die Bundesregierung zur Anerkennung der Lebensleistung für die in der DDR geschiedenen Frauen mit einem Nachteilausgleich für die Familienarbeit, also mit einem angemessenen finanziellen Betrag auf die Rente, analog der Bewertung der westdeutschen geschiedenen Frauen zu bewegen.
Was tun wir?
Wir haben im Jahr 2011 dem UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (UN-CEDAW) unsere Argumentation und Dokumentation zu unserem Anliegen übergeben. Mit der Einreichung dieser Unterlagen haben wir durch die CEDAW die Prüfung im Rahmen eines Untersuchungsverfahrens eingeleitet. Damit nehmen wir internationales Recht in Anspruch. Eine Arbeitsgruppe von CEDAW bearbeitet und untersucht seitdem dieses Thema.
Wir suchen das Gespräch mit allen Politikern sowie Kontakt zu den Medien, um unsere Rechte einzufordern und auf dieses bestehende Unrecht aufmerksam zu machen. Eine Befriedung gibt es nach 30 Jahren Wiedervereinigung noch nicht.
“Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht”
(Bertolt Brecht)