Statement zur Pressekonferenz am 29. Juni

Statement des Vorstand des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen anlässlich der Pressekonferenz am Mittwoch, den 29. Juni 2022, von 11.00 – 13.00 Uhr, NABU-Bundesgeschäftsstelle, Charitéstraße 3, 10117 Berlin

Die Stagnation um das Entschädigungsmodell für das bestehende Rentenunrecht
gegen uns muss endlich aufgehoben werden. Der Verein fordert die sechzehn
Bundesländer auf, ihren hälftigen finanziellen Anteil zu den vom Bund bereit gestellten
Mitteln endlich für uns und die anderen Gruppen zuzusagen.

Seit 2021 liegt ein Eckpunktepapier vor, nach dem sich Bund und Länder 2 Milliarden EUR hälftig für einen “Härtefallfonds” als Entschädigungsmodell teilen sollen.
Der Bund hat für 2023 im Haushalt 1 Milliarde EUR für dieses Vorhaben der Ampelkoalition vorgesehen. Der Bund fordert die Zusage der Länderbeteiligung bis zum Herbst ein. Anderenfalls wird es nicht einmal den Härtefallfonds geben, so wurde uns signalisiert.

Wir appellieren dringendst an die Länder, dem Folge zu leisten:
Tragen Sie nun durch die in Ihren Händen liegende Zuzahlung zum Zustandekommen des Härtefallfonds für einmalige Entschädigungen dazu bei, dass eine Befriedung des Unrechts stattfinden kann.
Demokratie und Rechtsstaat dürfen das Unrecht gegen uns nicht unkorrigiert stehen lassen. Es kann nicht Schule machen, dass ein Staat Unrecht aus finanziellen und (geschlechter-)ideologischen Gründen an einer Gruppe von Menschen ausübt und auch eine menschenrechtliche Aufforderung zur Wiedergutmachung ignoriert. Sie stehen den Betroffenen wie den nachkommenden Generationen dafür in der Pflicht.

Im Einigungsvertrag 1990 und Rentenüberleitungsgesetz 1991 schrieb der Staat seitens
Bund und Ländern gemeinsam das Unrecht fest, gegen das wir seit über 30 Jahren vorgegangen sind, während wir nicht unsere verdienten, uns rechtlich zugesagten Renten erhielten. Unsere Lebensleistung von 42 Erwerbsarbeitsjahren zu 40 Wochenstunden inklusive der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen darf uns nicht aberkannt bleiben.

Nie konnte abgestritten werden, dass uns Unrecht angetan wurde. Erst nachdem wir 2011 unter dem Menschenrechtsabkommen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) unseren Fall auf eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts prüfen ließen forderte der UN-CEDAW-Ausschuss die Bundesregierung dringlich auf, die aberkannten Renten nach- und aufzuzahlen, sowie ein Entschädigungsmodell zu finden.