Sie können die Petition hier unterzeichnen: Rentengerechtigkeit für die Berufs- und Personengruppen aus der DDR
Verein „Runder Tisch Rentengerechtigkeit e.V.“ gegründet
Zusammenfassung der Ergebnisse der 85. Sitzung von UN CEDAW 4.5.-12.5. in Genf
Wesentlich ist, dass der Ausschuss für die in der DDR geschiedenen Frauen an Deutschland folgende Forderungen stellt:
- Die Regierung muss mehr Geld in den Fonds legen;
- die Regierung soll die restriktiven Kriterien abschaffen und
- gemäß der Menschenrechtsprinzipien der Gleichbehandlung und Unteilbarkeit der Menschenrechte allen betroffenen Frauen eine Entschädigung zukommen lassen;
- die Regierung muss jede betroffene Frau über den Fonds, die Antragstellung etc. informieren, also die Informationen an alle Zielgruppen besser verteilen.
Einen detaillierten Bericht finden Sie hier:
Abstimmungsergebnis Zusammenschluss zum Verein Runder Tisch Rentengerechtigkeit e.V.
Alternativbericht anlässlich der 85. CEDAW-Sitzung
Der “Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V.” hat anlässlich der 85. CEDAW-Sitzung in Genf einen Alternativbericht zur aktuellen Situation im Kampf um die Anerkennung der Lebensleistung erarbeitet, der als Gegendarstellung zum 9. deutschen Staatenbericht der Bundesregierung gilt. Der Alternativbericht zeigt die Nichterfüllung von vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beseitigung des Rentenunrechtes, was auch für die weiteren Berufsgruppen des Runden Tisch zutrifft.
Beitrag zum Härtefallfonds in der OTZ
Der folgende Artikel über den Härtefallfonds erschien am 03. Februar in der Ostthüringer Zeitung. Den Originalartikel finden Sie hier.
Position des Runden Tisch zum Härtefallfonds
Einrichtung des Härtefallfonds
Sehr geehrte Vereinsmitglieder, sehr geehrte Geschiedene,
wir verstehen, dass es viele Fragen zum Härtefallfonds gibt. Mit der telefonischen Beantwortung Ihrer Fragen stoßen wir mittlerweile an unsere Grenzen.
Wir bitten Sie deshalb, alle Ihre Fragen zum Härtefallfonds schriftlich über den Kontaktlink auf unserer Internetseite zu stellen und ebenso um eine wenig Geduld. Jede Frage wird beantwortet.
Sie können sich aber ebenso direkt an die Gleichstellungsbeauftragte Ihres Wohnortes wenden. Auch sie ist umfassend informiert und kann Auskunft erteilen.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen im Voraus!
Der Vorstand
Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für Jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geschaffen.
Die Kontaktdaten für die Antragstellung finden Sie in den beigefügten Info-Texten, den Antrag können Sie hier herunterladen: Link
Härtefallfonds wurde am 11. November vom Bund beschlossen
- Der Bund stellt dafür 500 Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung
- Bis Juni 2023 können Bundesländer mit Geldbeiträgen die Fondssumme erhöhen
- Zum Zweck der Verwaltung des Fonds wird 2023 eine Stiftung gegründet
- Es wird eine einmalige Zahlung geben
- 2023 werden die Anträge gesammelt; 2024 sollen Auszahlungen erfolgen
- Die Höhe der Auszahlungen hängt davon ab, ob und wie viele der Bundesländer in den Fonds einzahlen
Alle Frauen des Vereins werden schriftlich informiert, sobald dem Vorstand konkretere Informationen bzw. die Rahmenbedingungen für eine Antragstellung vorliegen.
Vereinsmeldung zum Arbeitsplenum der CEDAW-Allianz Deutschland am 2. Dezember 2022
Der Verein wurde durch Ute Ziegler (Vorstand), Marianne Albrecht (vom Vorstand mit der Vertretung in der CEDAW Allianz Deutschland betraut) und unserer Beraterin Marion Böker (Beratung für Menschenrechte und Genderfragen) in der Onlinesitzung vertreten.
Frau Böker hatte im Vorfeld den bisher im fertigen Alternativbericht verabschiedeten Textteil zu unserer Sache auf der Grundlage des am 11.11. 2022 von der Bundesregierung mit der Haushaltsentscheidung verabschiedeten Härtefallfonds aktualisiert, mit uns und der Arbeitsgruppe des Kapitels Erwerbsarbeit abgestimmt und zur Entscheidung im Plenum vorgelegt. Die neue Textversion wurde einstimmig verabschiedet. Diese Textanpassung enthält weiterhin alle unsere Kritikpunkte an der Unterfinanzierung und den Ausschlusskriterien, die zwischen dem 8. und 26. Mai 2023 in der 85. Sitzung vom UN-CEDAW-Überprüfungsausschuss in Genf in der Sitzung zum deutschen 9. Staatenbericht bewertet werden müssen. Einige andere Arbeitsgruppen werden nun ihre Textpassagen bis zum Jahresende noch nach neuen Politikentscheidungen hin nötige Aktualisierung hin überprüfen und anpassen.
Der Gesamtbericht wird im Frühjahr eingereicht. Er hat ein ansehnliches Layout des Covers, welches das Arbeitsplenum einstimmig annahm und begrüßte. Es stimmt mit dem Layout und Design der neuen Webpage der CEDAW-Allianz Deutschland überein. Hier ist auch unter anderen die Präsenz unseres Vereins als Mitglied sichtbar. Die Allianz nahm zwei neue Mitgliedsverbände auf: Doctors for Choice Germany e.V., die sich für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRHR) einsetzen, etwa für sichere Abtreibung, und den Sozialverband Deutschland e.V.
300.000 EUR für drei Jahre Arbeit der CEDAW-Allianz Deutschland wurden vom BMFSFJ bewilligt. Nun können Kosten für die Koordinierungsarbeit mit 2 Stellen für 3 Jahre sowie Sachkosten (Webpage, Öffentlichkeitsarbeit, u.v.m.) bezahlt werden. Das Plenum beschloss, die Mitgliedsverbände für die Zeit von drei Jahren von der Finanzierung dafür durch Mitgliedsbeiträge freizustellen. Dies bedeutet für viele eine große Entlastung besonders wegen der Covid-19-Effekte und der gegenwärtigen Inflation. Eine gemeinsame Erklärung dazu wird noch ausgearbeitet. In der nächsten Sitzung wird die Teilnahme an der CEDAW-Sitzung in Genf beraten.