CEDAW: Einordnung des 9. deutschen Staatenberichtsverfahrens und der Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschuss 2023

Untenstehend finden Sie einen Ausschnitt aus der Einordnung des 9. deutschen Staatenberichtsverfahrens und der Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses 2023.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier: Abschließende Bemerkungen zum neunten periodischen Staatenbericht Deutschlands

Zusammenfassung der Ergebnisse der 85. Sitzung von UN CEDAW 4.5.-12.5. in Genf

Wesentlich ist, dass der Ausschuss für die in der DDR geschiedenen Frauen an Deutschland folgende Forderungen stellt:

  • Die Regierung muss mehr Geld in den Fonds legen;
  • die Regierung soll die restriktiven Kriterien abschaffen und
  • gemäß der Menschenrechtsprinzipien der Gleichbehandlung und Unteilbarkeit der Menschenrechte allen betroffenen Frauen eine Entschädigung zukommen lassen;
  • die Regierung muss jede betroffene Frau über den Fonds, die Antragstellung etc. informieren, also die Informationen an alle Zielgruppen besser verteilen.

Einen detaillierten Bericht finden Sie hier:

Alternativbericht anlässlich der 85. CEDAW-Sitzung

Der “Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V.” hat anlässlich der 85. CEDAW-Sitzung in Genf einen Alternativbericht zur aktuellen Situation im Kampf um die Anerkennung der Lebensleistung erarbeitet, der als Gegendarstellung zum 9. deutschen Staatenbericht der Bundesregierung gilt. Der Alternativbericht zeigt die Nichterfüllung von vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beseitigung des Rentenunrechtes, was auch für die weiteren Berufsgruppen des Runden Tisch zutrifft. 

Einrichtung des Härtefallfonds

Sehr geehrte Vereinsmitglieder, sehr geehrte Geschiedene,
wir verstehen, dass es viele Fragen zum Härtefallfonds gibt. Mit der telefonischen Beantwortung Ihrer Fragen stoßen wir mittlerweile an unsere Grenzen.
Wir bitten Sie deshalb, alle Ihre Fragen zum Härtefallfonds schriftlich über den Kontaktlink auf unserer Internetseite zu stellen und ebenso um eine wenig Geduld. Jede Frage wird beantwortet.
Sie können sich aber ebenso direkt an die Gleichstellungsbeauftragte Ihres Wohnortes wenden. Auch sie ist umfassend informiert und kann Auskunft erteilen.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen im Voraus!
Der Vorstand


Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für Jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geschaffen.

Die Kontaktdaten für die Antragstellung finden Sie in den beigefügten Info-Texten, den Antrag können Sie hier herunterladen: Link