Video-Konferenz des Runden Tisches am 1. April 2021 – Diskussion zum Eckpunktepapier für den Härtefallfonds

Herr Polster, Initiator des Runden Tisches hatte zu dieser Konferenz neben den Vertretern der Berufs- und Personengruppen führende  Politiker des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesländer und Mitglieder des Bundestages eingeladen.

Dr. Schmachtenberg (BM A/S) erläuterte den Teilnehmer*innen den nun vorliegenden Entwurf des Eckpunktepapiers zur Errichtung eines Fonds des Bundes und der Länder zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung. Hintergrund des Eckpunktepapieres waren die unzähligen Briefe aller am Runden Tisch vertretenden Gruppen an Bund und Länder mit den Forderungen das offene Problem der Rentenüberleitung zu klären. Die bisherige Nichtanerkennung von Lebensleistung sollte mit einem Lösungsmodell nachgebessert werden. Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD verständigten sich darauf, in dieser Legislaturperiode einen Ausgleich durch eine Fondslösung für “Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess” zu schaffen, was im Koalitionsvertrag 2018 aufgegriffen wurde. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeitete seit dem an dieser Thematik.

Die Ausführungen zum Entwurf des Eckpunktepapiers führten bei allen Mitgliedern des Runden Tisches zu einer großen Enttäuschung. In der anschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass der vorgestellte Entwurf nicht zufriedenstellend ist. Dafür haben die Gruppen nicht über 20 Jahre gekämpft. Die vorgesehene Fondslösung mit den Erfüllungskriterien wird nicht zur Befriedung beitragen.

Über die Höhe der Einmalzahlung und die Höhe der Einkommensgrenze wird im Entwurf keine Aussage getroffen. Es soll zunächst ermittelt werden, wie viel Personen antragsberechtigt sind und wie viel Geld im Fonds eingeht. Dazu sind weitere Verhandlungen mit den Ländern notwendig. Der Bund hat zugesichert, dass er die Hälfte des Finanzaufkommes übernehmen wird. Das bedeutet, dass die Länder es in der Hand haben, wie sie seine Bürger zufrieden stellen wollen.

Die Gruppen wurden aufgefordert, bis zum 30. April 2021 zu dem Entwurf ihre Stellungnahme abzugeben. Der nun vorliegende Entwurf sieht vor, dass sich die Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung tatsächlich nur auf Personen beschränkt, die mit Renten in der Nähe der Grundsicherung auskommen müssen. Hinzu kommen weitere Ausschlusskriterien, die für den Vorstand unseres Vereins Anlass waren, sofort eine Pressemitteilung herauszugeben.

Der Vorstand des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen will den Entwurf nicht grundsätzlich ablehnen, aber er wird an Bund und Länder appellieren, die Kriterien noch einmal zu überarbeiten. 

mdr-Umschau sendete am 6.04.2021 um 20:15 Uhr einen Bericht über den Härtefall Ostrente

In diesem Beitrag wurden neben den im Runden Tisch vereinigten benachteiligten Berufsgruppen auch die in der DDR geschiedenen Frauen angesprochen. Gezeigt wurde die Ungerechtigkeit am Beispiel von zwei Gemeindeschwestern aus Thüringen, welchen erhebliche erarbeitete Teile ihrer Rente gestrichen wurden und die als geschiedene DDR-Frauen weitere Nachteile tragen müssen.

Außerdem wurde ein Ausschnitt der Diskussion vom Runden Tisch, der am 1.April 2021 unter der Leitung von Herrn Polster mit Vertretern der benachteiligten Gruppen und Politikern tagte, gesendet. Im Mittelpunkt stand ein Diskussionspapier zum Härtefallfonds mit welchem die betroffenen Gruppensprecher gar  nicht zufrieden waren. Für unseren Verein sprach Frau Monika Knappe.

Vorstandstätigkeit unter Corona-Bedingungen

16. Februar 2021

Der Rundbrief 2020 wurde Ende des Jahres an alle Vereinsmitglieder verschickt, die ihren Beitrag termingerecht nach Satzung bezahlt haben. Der ungewöhnliche späte Zeitpunkt für den Rundbrief sind der Einarbeitung des aktuellen Informationen vom Bundesministerium Arbeit/Sozial zum Arbeitsstand zur Umsetzung des Lösungsvorschlages der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und des Cyberangriffes auf den Büroservice geschuldet.

Eine weitere wichtige Aufgabe war die Gewinnung von neuen Kandidaten für die Vorstandsarbeit. Es wurden fünf geeignete Frauen für die neue Wahlperiode 2021 bis 2023 gefunden. Alle Ordentlichen Mitglieder haben eine Kurzbiografie mit Bild von den Kandidatinnen erhalten.

Am 4. Februar 2021 fand eine erweiterte Vorstandstelefonkonferenz mit den Sonderbeauftragten und Frau Böker statt. Frau Böker informierte die Teilnehmer über den Bearbeitungsstand der Bundesregierung zur Einmalzahlung. Die beteiligten Bundesministerien haben ihre Stellungnahme vorgelegt. Die Gespräche zur Finanzierung zwischen den Bundesministerien und den Landtagen der Bundesländer laufen noch. Im März 2021 erwarten wir voraussichtlich weitere Informationen.

Der wichtigste Diskussionspunkt war die Vorbereitung der Mitglieder-/Wahlversammlung in 2021. Es ist gegenwärtig noch ungeklärt, ob diese als Präsenzversammlung oder als Briefwahl durchgeführt  .

Der Kampf unserer Frauen um Gerechtigkeit soll für die kommenden Generationen nachvollziehbar und lebendig sein, was mit einer geeigneten Archivierung erfolgen realisiert werden kann. Dafür sind entsprechende Schritte eingeleitet worden.

Nach  Pausierung tagt der Runde Tisch wieder

4. Februar 2021

Am Nachmittag des 4. Februar 2021 fand eine Telefonkonferenz mit der benachteiligten Gruppen, die im Runden Tisch vereinigt sind, statt. Für unseren Verein nahmen die Vorstandsmitglieder H. Hoch und M. Albrecht teil.

Im Mittelpunkt standen strategische Schritte zur Durchsetzung der Forderungen, insbesondere zu den abgesprochenen Einmalzahlungen.