Einrichtung des Härtefallfonds

Sehr geehrte Vereinsmitglieder, sehr geehrte Geschiedene,
wir verstehen, dass es viele Fragen zum Härtefallfonds gibt. Mit der telefonischen Beantwortung Ihrer Fragen stoßen wir mittlerweile an unsere Grenzen.
Wir bitten Sie deshalb, alle Ihre Fragen zum Härtefallfonds schriftlich über den Kontaktlink auf unserer Internetseite zu stellen und ebenso um eine wenig Geduld. Jede Frage wird beantwortet.
Sie können sich aber ebenso direkt an die Gleichstellungsbeauftragte Ihres Wohnortes wenden. Auch sie ist umfassend informiert und kann Auskunft erteilen.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen im Voraus!
Der Vorstand


Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für Jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geschaffen.

Die Kontaktdaten für die Antragstellung finden Sie in den beigefügten Info-Texten, den Antrag können Sie hier herunterladen: Link