März 2022
Am 25.02.2022 fand in Leipzig ein weiteres Meeting des Arbeitskreises (AK) des Runden Tisches (RT) statt.
Es wurde der Entwurf eines Schreibens an die rentenpolitischen Sprecher der Bundestags-Fraktionen auf Basis des Koalitionsvertrages Sachsen-Anhalt zur Diskussion gestellt, da im Koalitionsvertrag nach wie vor nur der Härtefallfonds (HFF) auf der Basis Grundsicherungsnähe festgeschrieben ist.
Aus Sicht des RT wäre eine 50/50%-Finanzierungsbeteiligung zwischen Bund und Ländern für alle Gruppen beim Gerechtigkeitsfonds unrealistisch. Der RT geht von einer unterschiedlichen Kostenverantwortung aus und ist überzeugt, dass, wenn die Länder sich nicht finanziell beteiligen, der Bund den HFF in der jetzigen Form umsetzen wird.
Das Meeting diente zur Abstimmung des Musterschreibens, wie ein Gerechtigkeitsfonds geschaffen und finanziert werden kann. Es wird an alle potentiellen Entscheidungsträger der Bundesländer (BL) versandt werden und beinhaltet den folgenden Finanzierungsvorschlag:
„Die Übernahme der notwendigen Finanzmittel für die zahlenmäßig größten Berufsgruppen erfolgt durch den Bund, weil deren DDR- Vermögen in das Bundesvermögen überführt worden ist.
Die Finanzmittel für die Gruppe der DDR-Geschiedenen trägt als gesamtgesellschaftliche Verpflichtung ebenfalls der Bund.
Die notwendigen Finanzmittel für die anderen Berufsgruppen sollten gemeinsam von Bund und Ländern mit einer Aufteilung 50/50 getragen werden.
Die Grundlage für die Bundesmittel sind die unter Vorbehalt in den Bundeshaushalt 2022 eingestellten 1 Mrd. Euro.“
Damit dürfte eine Einmalabfindung für die Angehörigen aller Gruppen möglich sein.
Im Namen unseres „Vereins der in der DDR geschiedenen Frau e.V.“ wurde dem Schreiben zugestimmt und mitunterzeichnet.
Der Brief an die BL kann auf der Homepage des „Runden Tisches“ nachgelesen werden.
https://www.rundertischrentengerechtigkeit.de
Der Vorstand